Allgemeines zur Ausbildung

Die Ausbildung im fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung erfolgt in den Fachrichtungen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und Staatliche Sozialverwaltung. Die Anwärter werden sowohl fachtheoretisch als auch berufspraktisch ausgebildet. Beide Teile bilden eine Einheit und schließen mit der Qualifikationsprüfung ab.

Die fachtheoretische Ausbildung wird von der Akademie der Sozialverwaltung in Form von Fachlehrgängen durchgeführt. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Vermittlung einer auf die Aufgaben in der zweiten Qualifikationsebene bezogene Bildung gelegt, die zur Erfüllung der Dienstaufgaben befähigt. Im Rahmen dieser Zielsetzung werden die berufliche Grundbildung, die nötigen fachlichen Kenntnisse und Arbeitstechniken sowie methodisches Wissen und Urteilsvermögen vermittelt.
Die geschlossenen Fachlehrgänge mit Vollzeitunterricht mit einer Dauer von insgesamt neun Monaten gliedern sich in drei Teile.

Schematische Übersicht:

C 2 Uebersicht

Die Inhalte der fachtheoretischen Ausbildung und die Schwerpunkte der Fachrichtungen sind in der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw) geregelt. Auf dieser Grundlage wurde ein Curricularer Ausbildungsplan (CA-2.QE) erstellt, der verbindliche Grundlage für die Ausbildung ist.

Weitere Informationen zur Ausbildung in der Sozialverwaltung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
www.stmas.bayern.de/karriere-ausbildung/index.php#sec3