Allgemeines zum gesonderten Auswahlverfahren

Was ist das gesonderte Auswahlverfahren in der Sozialverwaltung?

Kurzum: Es ist ein strukturiertes Interview. Wir wollen Sie in diesen zwei Stunden näher kennen lernen und herausfinden, ob wir zueinander passen.

 

Wie kann ich am gesonderten Auswahlverfahren teilnehmen?

Sie haben Interesse an einer Ausbildung oder einem Studium in der Sozialverwaltung?

Sie haben bereits am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses (LPA) in einem der letzten drei Verfahren teilgenommen?

Wenn alles passt und wir Sie berücksichtigen können (das hängt von der Anzahl der Bewerbungen ab, die bei uns eingehen und Ihrer Platzziffer im LPA – Verfahren), laden wir Sie ein, an einem strukturierten Interview teilzunehmen.

Diese Interviews werden in allen bayerischen Regierungsbezirken stattfinden

Wurde bereits in einem der beiden vergangenen Jahre am gesonderten Auswahlverfahren teilgenommen müssen Sie das strukturierte Interview nicht erneut durchlaufen.

Wir sind hierfür Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Sie erreichen uns unter auswahlverfahren@asov.bayern.de.

Datenschutzrechtliche Informationen finden sie hier.