Ausbildungsvorschriften des fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht
Die grundsätzlichen Regelungen über den Qualifikationserwerb für eine Fachlaufbahn im Beamtenverhältnis sind im Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (LlbG) geregelt.
Mit der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht (FachV-GA) wurde die Grundlage für die Ausbildung und Prüfung der Nachwuchskräfte geschaffen.
In Ergänzung hierzu gelten die Richtlinien zur Durchführung der Ausbildung der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Gewerbeaufsicht (ARGA).
Anlagen zu den Ausbildungsrichtlinien
(für Ausbildungsleitungen)
Beschäftigungsnachweis
Dezernatsleitfaden
Formulierungsvorschlag für Jahresnachweis