Prüfungen
Die Ausbildungsabschnitte schließen grundsätzlich mit schriftlichen Prüfungen ab.
Diese entscheiden, ob man das theoretische Ausbildungsjahr bestanden hat.
Am Ende der Ausbildung findet eine Qualifikationsprüfung statt.
Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Aus den vorgenannten Noten wird eine Gesamtprüfungsnote gebildet. Diese stellt die Abschlussnote dar.
Hilfsmittelverzeichnis
Für die Prüfung dürfen nur ausgewählte Hilfsmittel verwendet werden. Diese sind im Hilfsmittelverzeichnis geregelt.
Prüfungsausschuss
Zur Wahrung der Chancengleichheit und zur Qualitätssicherung gibt es pro Fachrichtung für die Abschlussprüfung einen Prüfungsausschuss.
Rechtliche Grundlagen für die Prüfungen sind
die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) und
die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw)