Ausbildungsvorschriften des fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht

Die grundsätzlichen Regelungen zur Ausbildung von Beamtinnen und Beamten sind im Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (LlbG) geregelt.

Über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht wurde erweiternd eine Verordnung, die so genannte Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht (FachV-GA) erlassen.
Diese regelt die Ausbildung und Prüfung der Nachwuchskräfte.

In Ergänzung hierzu wurden noch die Richtlinien zur Durchführung der Ausbildung der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Gewerbeaufsicht (ARGA) erlassen.