Ausbildungsvorschriften im fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht
Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Länder für die Regelung des Laufbahnrechts der Beamten und Beamtinnen der Länder zuständig. Der Bayerische Landtag hat hierzu im Jahr 2010 ein Gesetz erlassen, das Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (LlbG http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG). Dabei wurde die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik eingerichtet.
Aufgrund der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage im LlbG hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht erlassen.
Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung der Nachwuchskräfte.
Ergänzend hierzu wurden Richtlinien erlassen, die den Vollzug der Verordnung näher erläutern.
A. Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht (FachV-GA)