Allgemeines zur Ausbildung in der Sozialverwaltung

Die Ausbildung erfolgt dual, also sowohl praktisch in der Einstellungsbehörde als auch theoretisch bei uns in Wasserburg. Beide Teile bilden eine Einheit und schließen mit der Qualifikationsprüfung ab.

Die theoretische Ausbildung wird in Form von Fachlehrgängen durchgeführt.
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf direktem Praxisbezug. Ziel ist es, die berufliche Grundbildung, die nötigen fachlichen Kenntnisse und Arbeitstechniken sowie ein methodisches Wissen und Urteilsvermögen zu vermitteln.
Der theoretische Teil findet im Vollzeitunterricht statt.
Er gliedert sich in drei Abschnitte und hat eine Gesamtdauer von neun Monaten.

Schematische Darstellung Ausbildung 2. QE

Die Inhalte der theoretischen Ausbildung und die Schwerpunkte der Fachrichtungen sind in der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw) geregelt. Auf dieser Grundlage wurde ein Ausbildungsplan (CA-2.QE) erstellt, der verbindliche Grundlage für die Ausbildung ist.

Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie auf unserem Karriereinfoportal "macht voll Sinn".