Ausbildung im fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (zweite Qualifikationsebene)
Curricularer Ausbildungsplan
Aufbau des Curricularen Ausbildungsplans
Der curriculare Ausbildungsplan ist in vier Fächergruppen gegliedert, die die Lehrfächer thematisch zusammenfassen.
Für die einzelnen Lehrfächer sind Lernziele und -inhalte festgelegt und der Unterrichtsstoff in Umfang und Thema beschrieben. Auch ist zu erkennen, in welchem Fachlehrgang der Unterrichtsstoff vermittelt wird.
In der theoretischen Ausbildung dient er sowohl den Anwärtern als auch den Lehrkräften als Übersicht über die vorgegebenen Lernziele und die zu unterrichtenden Lerninhalte. Für die Anwärter ist er zugleich Lernhilfe. Zudem legt er fest, in welchem Fachlehrgang welcher Lerninhalt vermittelt wird. Die Aufgabensteller, Gutachter und Korrektoren haben sich an der entsprechenden Lernzielstufe zu orientieren und diese einzuhalten.
In der praktischen Ausbildung gibt er für die Anwärter und die Ausbilder am Arbeitsplatz die zu behandelnden Lernziele vor und beschreibt die durchzuführenden Tätigkeiten.
Lernzielbeschreibung
Die Lernziele beschreiben die zu lehrenden Themen und unterscheiden vier Lernzielstufen. Die jeweilige Lernzielstufe bestimmt den Schwierigkeitsgrad des Lehrstoffes.
Lernzielstufen | Zuordnung der Verben |
---|---|
1. WISSEN (Informationen wiedergeben können) |
Aufzählen, nennen, wiedergeben, bezeichnen |
2. VERSTEHEN (Informationen einordnen können) |
Aufzeigen, beschreiben, zuordnen, unterscheiden, abgrenzen, erläutern, erklären, darstellen |
3. ANWENDEN (Informationen auf praktische Fälle umsetzen können) |
Beispiele bilden, bestimmen, anwenden, festsetzen, feststellen, vornehmen, durchführen, berechnen, berücksichtigen |
4. BEWERTEN (Problem- und Aufgabenstellung gedanklich analysieren können) |
Beurteilen, bewerten, prüfen |
Fächergruppe 1 Arbeits- und Sozialrecht
1.1 Grundlagen des Arbeits- und Sozialrecht -Soziale Sicherung-
1.8 frei
1.10 Teilhabe behinderter Menschen, Inklusion
1.13 Andere Sozialleistungsbereiche
Fächergruppe 2 Privatrecht und Öffentliches Recht
2.3 Staats- und Verfassungsrecht
2.7 frei