Ausbildungsvorschriften des fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung

Die grundsätzlichen Regelungen zur Ausbildung von Beamtinnen und Beamten sind im Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (LlbG) geregelt.

Über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung wurde erweiternd eine Verordnung, die so genannte Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw) erlassen.
Diese regelt die Ausbildung und Prüfung der Nachwuchskräfte.

In Ergänzung hierzu wurden noch die Richtlinien für die Ausbildung in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung (ARSozVerw) erlassen.